"Wieso gibt es keine in Österreich registrierten E-Geld Institute?" (eventuell klarstellen, dass Bitcoins kein E-Geld sind, aber vermutlich der Tausch von BTC <--> E-Geld interessant sein dürfte, siehe
https://www.fma.gv.at/de/unternehmen/e-geld-institute.html für einen Überblick was E-Geld ist).
Was müsste sich ändern, damit BTC eindeutig als Währung anerkannt werden? Anerkannt im Sinne von "Nein, es ist kein Euro, also kein gesetzliches Zahlungsmittel in Österreich, aber immerhin eine Währung, wie z.B. USD".
Darf man BTC als Grundkapital in eine GesmbH einbringen? (Wenn ja, wie viel?)
Wie ist der Nachweis zu führen, dass abhanden gekommene (also unautorisiert transferierte) BTC nicht doch noch unter eigener Kontrolle stehen?
Ich habe 5000 EUR in bar, ~5000 EUR Gegenwert in BTC in meiner Handywallet und ~5000 EUR Gegenwert in BTC in einer Brainwallet (= aus einer Passphrase kann ich mir den privaten Schlüssel zu einer Addresse mit BTC errechnen) und komme in Wien Schwechat an. Der Zoll fragt, wieviel (Bar-)Geld ich bei mir habe, da ich bei über 10k EUR Gegenwert verzollen müsste. Was antworte ich? (Zahlen an aktuelle Rechtslage anpassen, falls zu hoch/niedrig gegriffen)
Darf ich Bitcoinzahlungen aus gewissen Gründen als ungültig erachten? Z.B. BTC die aus einem Diebstahl stammen kann man mir zwar senden, ich werde dafür aber nichts herausrücken und darauf bestehen mir "andere/saubere" BTC zu senden. Angenommen, ich habe das so als "Gummiparagraphen" in meinen AGB (z.B. "Bitcoins die aus Diebstählen/illegalen Quellen stammen werden im Zweifelsfall auf unbestimmte Zeit einbehalten."), analog wie ich Bargeld das komplett mit Tinte aus einem Bankomatenaufbruch stammt (oder 200/500 Scheine) nicht akzeptieren werde. Wäre so ein Paragraph gültig? Auf welcher Grundlage?
Muss ich KeSt auf reine BTC-Zinserträge aus Bitcoinverleih bezahlen? (z.B. btcjam, coinlendingclub oder wie auch immer die Dinger heißen)
Wie sind BTC-Vermögen bei einem eventuellen (Privat-)konkurs zu bewerten? Wie weist man die Verbindung Addresse(n) <--> Inhaber des Private Key nach, falls sich jemand weigert, diese offenzulegen, man aber Hinweise hat, dass derjenige BTC besitzen könnte? Reichen Indizienbeweise (z.B. man kennt eine Addresse und einige Transaktionen davon kombinieren BTC auch noch aus anderen Addressen --> diese gehören sehr wahrscheinlich auch der gleichen Person)?
Unterliegen BTC die ich bei einer Bank deponiere dem Bankgeheimnis? Obwohl der Kontostand und sämtliche Kontobewegungen öffentlich einsehbar sind?!
Wie sind "Guthaben" von BTC zu bewerten? Damit meine ich alles, das NICHT auf der Blockchain sichtbar ist, z.B. mein Guthaben bei Bitstamp/Kraken/MtGox. Wenn ich z.B. 100 BTC auf MtGox liegen hatte, wieviele BTC habe ich besessen? Dauernd 0 (weil Blockchain), eine Zeit lang 100, dann 0 (weil Gox=Goxxed), immer noch 100 (weil Verfahren noch nicht abgeschlossen und bis zu 100 BTC noch immer an mich gezahlt werden könnten)? Immerhin zahle ich Steuern auf mein gesamtes Bankguthaben, nicht nur die Barreserve die die Bank für mich bereithält...
Darf ich jetzt und heute eine GmbH anmelden, die Einlagen in BTC entgegennimmt, BTC Kredite (mit Zinsen) vergibt und offen fractional reserve betreibt (ob die viele Einlagen bekommt, ist eine andere Sache)?
Im Prinzip gilt: Alles was nicht verboten wurde, ist erlaubt. Die rechtlichen Aspekte sind nicht geklärt. Die Politik wird erst handeln, wenn es zu spät ist ;-) Österreich halt.
Ersetze in deinen Fragen den Begriff BTC durch einen beliebig anderen materiellen Güter und beantwortet deine Fragen selbst. Denk dir statt BTC z.B. Briefmarken, Mozartkugeln oder Blumenvasen Solange es kein Gesetz oder Gerichtsurteil gibt welches den rechtlichen Status klärt ....