Danke für die Zusammenfassung kalkulatorix.
Ein paar Sachen würd ich allerdings doch noch gern richtigstellen.
1. Von den Diskussionsteinehmern hat ausser dem Moderator (FM4), dem Bitcoinunternehmer und dem coinassociation Typen keiner Bitcoin.
2. Was wir gehört haben war juristisch fast ausschliesslich Ausführungen, die zu jedwedigem E-Commerce Thema passen würden.
3. Stadler (der Anwalt) hat sich ein paar extreme Blößen gegeben (zB keine Ahnung was jetzt dieses "Bitstamp" ist oder auch gemeint, dass die Silkroad Coins beschlagtnahmt werden konnten, weil man die IP Adressen hatte...).
Meine Kurzfassung:
- Gut, dass sich jemand auch in Österreich mit dem Thema beschäftigt.
- Inhaltlich gibt´s da noch ordentlich Luft nach Oben was die Qualität angeht.
- Dieser Coinassociation Typ kommt mir gar nicht koscher vor. Der wirkt nur wie jemand, der mit einem neuen Buzzword abcashen will. Ansonsten seh ich nicht was der beitragen kann (Ich hab einige Jahre im Socialentrepreneur / Startup Sumpf in Wien gebadet, ich erkenne Dampfplauderer auf 10 km gegen den Wind

).
Fazit:
->Nett, dass sich ein Verlag zu dem Thema positionieren will.
->Inhaltlich noch nicht viel zu holen.
->Vorsicht vor Rattenfängern.
Vielleicht ist das jetzt mal eine Steilvorlage für bitcoin austria

p.s.:
Die ganze Umsatzsteuersache, Gewerberecht, Verbraucherschutz - Rücktrittsrecht ist da irgendwie nicht ganz klar erklärt worden:
Das alles gilt natürlich NUR FÜR UNTERNEHMER IN B2C GESCHÄFTEN.
Wenn du auf einer (oder mehreren) Exchanges einfach nur tradest (egal wieviel, egal wie oft), fällst du natürlich nie unter diese Regelung und hast deshalb auch keine USt Sorgen.
Wenn Du selbst eine Exchange in AT betreiben willst, lass es (vorerst).
Miner sind sowieso schon ausgestorben (odr?).
und wenn das was wir über den Umsatz mit den Automaten gehört haben stimmt, ist das unter der Wahrnehmunsgrenze um für irgendeine Behörde interessant zu sein.
Also eigtl alles halb so wild, weil wenn du ein Unternehmen aufmachen willst wirst du sowieso zuerst zu einem Anwalt gehen, der dir geghen Honorar eine verbindliche (jeder Anwalt hat Haftpflicht

) Auskunft geben wird.
mfG
Herr Andreas.