Schreib was du willst, aber ich würde kein Wort mehr schreiben sondern einen Steuerberater einschalten.
Ob etwas unternehmerisch ist oder nicht entscheidet grundsätzlich das Finanzamt und nicht der Steuerpflichtige. Allerdings sind sie da an Verordnungen und Vorgaben gebunden. Diese sind aber nicht immer punktgenau formuliert sondern eher Auslegungssache. zB heist es, das nicht überwiegend deine Einahmen aus dieser Tätigkeit kommen dürfen. Überwiegend wird mit 50% angesetzt, aber auch 25% können schon unternehmerisch sein. zB wäre es bei einem Manager mit 250.000 Euro Jahresgehalt mit 100.000 aus Spekulation sonst ja privat, wärend bei einem Berufsanfänger mit 500mtl Lehrlingsgehalt bereits bei 10.000 Unternehmerische Tätigkeit wäre.
Also ergibt sich die Entscheidung aus dem restlichen Umfeld. Wenn du bitcoin direkt in dodgecoin tauscht, würde zb noch kein Gewinn anfallen, auch wenn du durch Kurssteigerungen rechnerisch mehr hast. Aber wenn du bitcoin gegen Euro und dann diese Euro gegen dodgecoin tauscht ist der Gewinn realisiert. Mit Umsatzsteuer hat das allerdings garnichts zu tun und daher auch nichts mit der 17500 Euro Grenze. Umsatzsteuer wären MwSt. Was du zahlen musst ist Einkommenssteuer und dafür ist die Freigrenze bei 600Euro jährlich.
Du siehst, du wirst da vieles durcheinander, kennst du kaum aus, machst viele Fehler aus Unwissenheit und hast nun die Nachzahlung am Arsch hängen. Geh also endlich zu einem Fachmann. Wenn du Gewinn gemacht hast und den nicht sofort verbraten, müsste er deine Steuern decken. Steuern heist ja nicht, das man für 1000 Euro Gewinn 2000 Euro zahlen muss. Auch kann man vieleicht erreichen, das der jetzige Kursverlust und deine daraus resultierenden Verluste 2014 mit eingerechnet werden können.
Auch gegen die Einstufung als Unternehmer kann man vieleicht Widerspruch einlegen und es dann von einem Richter entscheiden lassen. Aber das ist alles etwas das dir NUR ein Steuerberater sagen darf und kann. Ich bin keiner, deswegen darf ich drüber reden, soweit ich Dinge aus eigener Erfahrung inzwischen kenne. Deine GuV Aufstellung ist aber in jedemfall hilfreich, da du dadurch nicht geschätzt wirst, sondern deine Zahlen belegen kannst. Nur reite dich durch eigene Aussagen nicht weiter in die Scheisse, weil dann kann dir irgendwann auch ein Steuerberater nicht mehr helfen.
Kleines verständnissbeispiel wie Steuerrecht funktioniert: wir haben eine neue Haustüre eingebaut, weil unsere Hütte 70 Jahre alt ist und es nötig war. Unten ist vermietet, die Haustüre ist eigentlich für die Mietwohnung(wir haben 2 Haustüren). Kostenpunkt ca 3000 Euro. Wenn ich dem Finanzamt stecken würde, das ich diese Türe wollte weil die alte einfach Scheisse ausgesehen hat, wäre es nicht absetzbar. Aber da ich dem Finanzamt sagte, das der Mieter sich über das zugige Gamelteil beschwert hat(was auch stimmt) ist es nun absetzbar. Also alles nur eine Frage wie ich es furmuliere. Und genau da machst du gerade massiv Fehler.
edit: Die Umsatzsteuer hast übrigens du selbst ins Spiel gebracht, das Finanzamt freut sich also nur, das du von Umsatzsteuer redest. Dabei wäre keine fällig der momentanen Rechtsprechung nach. Als Spekulationsobjekt unterliget es keiner Umsatzsteuer(Mehrwertsteuer) sondern nur einer Gewinnversteuerung und bei privaten Geschäften gäbe es überhaupt keine Umsatzsteuer auch nicht bei 100.000 Umsatz. Sonst müsste jeder der gebraucht seinen 200.000 Euro Sportflitzer nach einigen Jahren verkauft 19% abführen. Aber auch der Audis A4 der nach einem Jahr als Gebrauchter für 25.000 vertickt wird führt nicht zu Umsatzsteuer.