Im Endeffekt ist es recht egal ob geduldet/erlaubt oder nicht. Sollte der Bank dein Geschäftsgebaren nicht gefallen, gibt es mit der ordentlichen Kündigung ein sauberes und schnelles Mittel sich von unangenehmen Kunden zu trennen.
Dann sollte die Bank das machen und nicht Zahlungsanweisungen des Kunden verweigern.
Wobei eine Kündigung natürlich weitere Implikationen hat, da inzwischen z.B. bei der KFZ Zulassung eine Geschäftsbeziehung zu einer Bank und damit zum Giralgeld praktisch erzwungen wird. Ich denke nicht, dass die Finanzherren tatsächlich wollen, dass man anfängt dieses System zu hinterfragen.