Danke Darkwinde, gute infos!
Und dein mining wurde nicht als gewerbliche Tätigkeit vom FA eingestuft?
Nope, kommt aber auf deine Situation an. Hast du bereits ein Gewerbe in dem Gebiet kann bei Verkauf von Minern ein gewerbenahes handeln unterstellt werden. Kaufst du privat dürfen die Geräte nicht in deiner Buchhaltung aufgenommen werden. Sprich du musst auf die Töpfe aufpassen wo du was auflistest und gegenrechnest.
Bei mir war steuerlich kein Gewerbe angemeldet und habe privat gekauft und keinen der Miner verkauft. Weiterhin habe ich nur sehr wenige BTC veräußert und auch nicht spekuliert, also sehr wenig Grundlage etwas zu unterstellen und selbst wenn, meldest KleinGewerbe an (etwas Papierkrieg) datierst es entsprechend in Absprache mit dem Finanzamt zum ersten Geschäftsfall zurück und alles ok. Am Ende interessieren hier auch nur die Töpfe wo was zugeordnet ist und das man nicht quer springt zwischen den Jahren.
Auch wenn bei Kleinunternehmer Regelung UST Voranmeldung wegfällt und man eine einfache EÜR machen kann, so sollten alle Zugänge und Abgänge sauber dokumentiert werden, auch wenn es einfach mal eine Umbuchung zwischen den Konten ist und faktisch keine Wertänderungen stattgefunden hat.