Nachdem mein FA nach über ne Woche gebraucht hat um mir mitzuteilen, dass sie aus rechtlichen Gründen keine Auskunft geben dürfen, hab ich die Frage auf frag-einen-anwalt.de
reingestellt. Hab gerade die Antwort dazu gelesen. Die Kurzfassung: Differenzgeschäfte gelten als private Veräußerungsgeschäfte.