mkontef
melden muss die Bank, dessen Kunde beschuldigt wird, in dem Fall musste die Fidor Bank den Sachverhalt melden, da es ihren Kunden betraf. Ob jemand ein Finanzagent ist oder nicht, kann keine der beteiligten Banken wissen und soll/muss von den Banken auch nicht geprüft werden, siehe zitierte Stellen aus dem Kommentar. Der Fidor Bank wurde über die Postbank die Behauptung des Postbankkunden mitgeteilt, daraufhin muss die Fidor Bank entsprechend der zitierten Kommentarstellen den Sachverhalt den Behörden melden, auch wenn seitens des Kunden der Fidor Bank die Unschuld beteuert wird (was doch zu erwarten ist, niemand muss sich selber beschuldigen). Wenn Banken in diesen Fällen keine Meldungen abgeben, droht ihnen ein Bußgeld. Die Meldung hat unabhängig vom Betrag zu erfolgen, der Gesetzgeber will das so, die Banken haben sich daran zu halten, mit leichtfertig oder grob fahrlässig abgegeben hat das nichts zu tun. Es muss eben gemeldet werden, sobald Hinweise darauf hindeuten. Die Schwelle ist vom Gesetzgeber offenbar bewußt sehr niedrig gesetzt worden. Da der vom Postbankkunden geschilderte Sachverhalt eben darauf hindeutete, dass hier Phishing gegeben sein könnte, erfolgte die Meldung. Ein Konto wird nicht zwangsläufig gesperrt.