Wenn ich das alles richtig verstehe, dann ist doch die Meldung nach GWG nur ein Nebenkriegsschauplatz.
Bei einem (wie auch immer) begründeten Verdacht eine Meldung zu machen, ist IMO erstmal o.k.
Hier geht es doch aber darum, dass die Bank eigenmächtig und offenbar rechtswidrig eine Rückbuchung vornimmt und dem Kunden, der sich darüber beschwert, dafür auch noch ans Bein pinkelt.
Wie erklärt "Emil" das?