@mezzomix: die Kommunikationssperre geht aus § 12 Abs. 1 GwG hervor, Zitate aus dem selben Kommentar:
§ 12 Abs. 1 S.1 GwG regelt, dass ein Verdächtiger nicht von einer gegen ihn erstatteten Verdachtsmeldung in Kenntnis gesetzt werden darf. Das Gleiche gilt für andere (private) Stellen. Nur staatlichen Institutionen wie Behörden, Polizei oder Justiz gegenüber darf eine erstattete Verdachtsmeldung gemäß § 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 GwG erwähnt werden.
Hintergrund der mit bis zu 100000 bußgeldbewährten Vorgabe des § 12 Abs. 1 ist, dass ein potenzieller Geldwäscher nicht über laufende Ermittlungen informiert wird und damit Gelegenheit erhalten soll, inkriminierte Gelder in Sicherheit zu bringen.
Anmerkung zum Bußgeld mit bis zu 100000 : es gibt eine neue EU Geldwäscherichtlinie (ist bereits veröffentlicht, kann jeder für umsonst nachlesen), in der die Bußgelder bei Verstößen gegen wesentliche Geldwäsche-Vorschriften hochgesetzt werden. Zukünftig werden die Bußgelder für eine juristische Personen auf mindestens 5 Mio. oder 10% des Gesamtjahresumsatzes hochgesetzt, für Privatpersonen (also Geschäftsleitung, bestimmte Mitarbeiter) auf bis zu 5 Mio. .
Du meinst, dass eigentlich die Banken die Gesetze, sagen wir mal wesentlich mitgestalten zu ihrem eigenen Vorteil? Mag sein, ich bin nicht dabei. Aber zumindest in diesem Punkt haben sie ja mal ganz schlecht verhandelt. Es wäre viel einfacher gewesen, hätten sie durchgesetzt, dass sie das Treiben auf den bei ihnen geführten Konten nicht überwachen müssen. So haben sie nicht nur einen riesen Verwaltungsaufwand mit hohen Kosten am Bein, sondern haben auch noch zugelassen, dass die Bußgelder ordentlich angehoben werden. Klar kann man jetzt sagen, dass die Banken die Bußgelder mit ihren halbgaren anderen Geschäften, mit denen sie den Verbraucher abzocken locker drinnen haben (ich finde es auch nicht toll, was so an Finanzinstrumenten erlaubt ist, welche sich gerne auch mal zum Nachteil des Kunden entwickeln). Nur: diese Quersubventionierung geht nur ein paar Mal auf. Ein paar Mal mag die Bank mit hohen Bußgeldern aus der Sache rauskommen, irgendwann ist dann aber mal die Lizenz weg.
@BTCynic: ja und nein. Ich habe daher auch mal für dich zur Abwechslung einen Gesetzestext gelesen: § 154 Abgabenordnung (Kontenwahrheit) steht im direkten Zusammenhang mit der Geldwäscheprävention:
§ 154 Kontenwahrheit
(1) Niemand darf auf einen falschen oder erdichteten Namen für sich oder einen Dritten ein Konto errichten oder Buchungen vornehmen lassen, Wertsachen (Geld, Wertpapiere, Kostbarkeiten) in Verwahrung geben oder verpfänden oder sich ein Schließfach geben lassen.
(2) Wer ein Konto führt, Wertsachen verwahrt oder als Pfand nimmt oder ein Schließfach überlässt, hat sich zuvor Gewissheit über die Person und Anschrift des Verfügungsberechtigten zu verschaffen und die entsprechenden Angaben in geeigneter Form, bei Konten auf dem Konto, festzuhalten. Er hat sicherzustellen, dass er jederzeit Auskunft darüber geben kann, über welche Konten oder Schließfächer eine Person verfügungsberechtigt ist.
(3) Ist gegen Absatz 1 verstoßen worden, so dürfen Guthaben, Wertsachen und der Inhalt eines Schließfachs nur mit Zustimmung des für die Einkommen- und Körperschaftsteuer des Verfügungsberechtigten zuständigen Finanzamts herausgegeben werden.
Womit wir bei der Problematik der Konteneröffnungen mit gefälschten Ausweisen, Bankdrops usw. angelangt sind. Erfährt eine Bank im Zuge der Ermittlungen, dass eine Person mit den angegebenen Daten gar nicht existent ist, dann ist das Konto aufgrund § 154 AO zu sperren. Dafür braucht es dann keinen behördlichen Beschluss, der vielleicht mal in ein paar Wochen kommt.
Jeder kann sich hier mal eben schnell neu anmelden und erzählen, dass sein Konto bei Bank XY gesperrt worden ist und man nicht mehr an sein Guthaben kommt. Das mag ja sogar stimmen. Hintergrund kann aber sein, dass der Bank mitgeteilt worden ist, dass die persönlichen Daten des Kontoinhabers nicht existent sind. Das steht natürlich nicht dabei, aber ihr seid sofort davon überzeugt, dass dem so ist. Es gibt immer zwei Seiten. Banker können nicht über ihren Tellerrand hinaussehen? Mag sein. Hier können es aber einige auch nicht.