Also in dem Abschnitt steht ja nur dass Sie kündigen können wenn der Kunde nicht mehr zahlt
Für die Bank ist ein solcher Kündigungsgrund insbesondere gegeben, wenn aufgrund der nachfolgend beispielhaft auf- geführten Umstände die Einhaltung der Zahlungsverpflich- tungen des Kunden oder die Durchsetzbarkeit der Ansprüche der Bank − auch unter Verwertung etwaiger Sicherheiten − gefährdet wird: