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Board Trading und Spekulation
Re: Urteil des EuGH zur Umsatzsteuer auf Bitcoin
by
cagrund
on 22/10/2015, 11:31:51 UTC
Ähm, da muss ich widersprechen. - Differenzbesteuerung bei Silber ist etwas ganz anderes.

Aus meiner Sicht ist der UMSATZ der bei einem Umtausch von oder in Bitcoins von oder in eine andere Währung entsteht vollständig von der Umsatzsteuer befreit.

Ein analoges Beispiel wäre auch der Umtausch von EUR in US$. - Hier fällt ja auch keine Umsatzsteuer an, weil der Akt des Umtausch von der Umsatzsteuer befreit ist.


Gruß Carsten.

Auf Heise.de ist es auch nochmal sehr gut erklärt. - Essenz: Bitcoins sind zu behandeln wie andere Währungen auch!

Der EuGH folgt damit dem Schlussantrag der seiner Generalanwältin Julianne Kokott aus dem Juli des Jahres. Bitcoins seien ein Zahlungsmittel, hatte Kokott befunden. Folglich seien sie "für die Zwecke des Steuertatbestands der Mehrwertsteuer ebenso wie gesetzliche Zahlungsmittel zu behandeln" – der Handel mit diesen ist mehrwertsteuerfrei.

BITCOIN = ZAHLUNGSMITTEL
BITCOIN STEUERLICH = GESETZLICHE ZAHLUNGSMITTEL
BITCOIN != GESETZLICHES ZAHLUNGSMITTEL