Ähm, da muss ich widersprechen. - Differenzbesteuerung bei Silber ist etwas ganz anderes.
Aus meiner Sicht ist der
UMSATZ der bei einem
Umtausch von oder in
Bitcoins von oder in eine
andere Währung entsteht
vollständig von der Umsatzsteuer befreit.
Ein analoges Beispiel wäre auch der Umtausch von EUR in US$. - Hier fällt ja auch keine Umsatzsteuer an, weil der Akt des Umtausch von der Umsatzsteuer befreit ist.
Gruß Carsten.
Auf Heise.de ist es auch nochmal sehr gut erklärt. - Essenz: Bitcoins sind zu behandeln wie andere Währungen auch!
Der EuGH folgt damit dem Schlussantrag der seiner Generalanwältin Julianne Kokott aus dem Juli des Jahres.
Bitcoins seien ein Zahlungsmittel, hatte Kokott befunden. Folglich seien sie "für die Zwecke des
Steuertatbestands der Mehrwertsteuer ebenso wie gesetzliche Zahlungsmittel zu behandeln" der Handel mit diesen ist mehrwertsteuerfrei.
BITCOIN = ZAHLUNGSMITTEL
BITCOIN STEUERLICH = GESETZLICHE ZAHLUNGSMITTEL
BITCOIN != GESETZLICHES ZAHLUNGSMITTEL