Hat er immer überall nur vergessen zu erwähnen...
Gegen diese Kommentar kann ich nun wirklich vorgehen, da es eine falsche Behauptung ist. Also sofort bitte löschen.
Eine "falsche Behauptung" ist nichts, wogegen man vorgehen kann.
Erst eine unwahre Tatsachenbehauptung wäre ggf. anfechtbar.
Nun stellen deutsche Richter für gewöhnlich sehr hohe Hürden an Tatsachenbehauptungen und gehen im Zweifelsfall von einer Meinungsäußerung aus.
Der Satz "hat er nur vergessen zu erwähnen" dürfte wohl regelmäßig als Meinungsäußerung im Sinne von "für mich ist nicht erkennbar, dass er sich bemüht hat, dies deutlich zu erwähnen" gedeutet werden. Die Pointierung ist dabei von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Also versuch es erst gar nicht und stell dich der Kritik.