Gleichwohl ist es möglich, Klagen mit gleichem Sachverhalt gegen den selben Beklagten zu bündeln.
Derzeit gibt es durchaus derartige Überlegungen in der Europäischen Union, wo immerhin fast die Hälfte der Mitgliedstaaten Sammelklagen zulassen. In Deutschland liegt der Entwurf einer sogenannten Gruppenklage vor