http://www.it-business.de/widerrufs-retouren-duerfen-als-neuware-verkauft-werden-a-110628/Dieser erste Besteller hatte das Gerät getestet. Die eingehende Funktionsprüfung eines technischen Gerätes, die gegebenenfalls auch die Eingabe von Daten umfasst um zum Beispiel einen eMail-Dienst zu prüfen macht ein Gerät noch nicht zu einem »gebrauchten«, so das Amtsgericht Rotenburg.
Meiner Meinung nach ist dann auch ein kurzer Funktionstest des Verkäufers erlaubt. Natürlich nicht, wenn dieser so lange dauert, dass sich Staub ansetzt!
