Steht eigentlich im Starter, du brauchst einen m3u Player und bekommst dann dafuer den Zugang entweder via Playlist oder als Portal falls es eine MAG ist.
Zu deinem Quote, das ist lediglich eine Mutmassung, wie du hier auf einer Anwaltseite klar lesen kannst:
https://www.wbs-law.de/urheberrecht/nach-eugh-urteil-sind-jetzt-alle-streaming-seiten-legal-53574/Das könnte im Umkehrschluss bedeuten, dass der EuGH in den Fällen, in denen der Betreiber einer Internetseite, die Streaming-Inhalte anbietet, nicht die Einwilligung der Rechteinhaber eingeholt hat (es sich also um rechtswidrige Streams handelt), die berechtigten Interessen des Urhebers nicht als gewahrt ansieht und normale Verwertung des Werkes beeinträchtigt ist. Dies hätte zur Folge, dass das Ansehen eines rechtswidrigen Streams dem Drei-Stufen-Test nicht standhielte, sodass die Schranke des § 44a UrhG nicht eingreifen und eine Urheberrechtsverletzung vorliegen würde. Ob der EuGH dies ausdrücken wollte, kann jedoch nur gemutmaßt werden. Es bleibt daher abzuwarten, bis der EuGH die Gelegenheit hat, über die urheberrechtliche Bewertung beim Ansehen rechtswidriger Streams zu entscheiden.
Und nun bitte, letztmalig: Wer interesse hat sich mit gleichgesinnten Rechtsexperten auszutauschen, soll das doch bitte in einem eigenen Topic zu genau diesen Thema. Danke!
da hast du leider nur kopiert was dir gefällt denn da steht auch:
Das EuGH-Urteil stellt keinen Freibrief für die Nutzung rechtswidriger Streaming-Angebote wie kinox.to & Co. dar. Auch wenn wir der Auffassung sind, dass das bloße Ansehen dieser Streams keine Urheberrechtsverletzung darstellt: die Rechtslage ist und bleibt umstritten.
Das einrichten einer dedizierten infrastruktur um abos (und das tut ihr ja) zu verkaufen für eine diesntleistung die ihr in diesem umfang gar nicht anbieten dürft ist etwas anderes als auf kino.tx oder sonst wo einen stream zu schauen.
ich will wissen was serversetitig verwendet wird, nicht clientseitig. also was wird benutzt um die clients zu versorgen.