Super, vielen Dank! Zum Margin-trading gibt es hier die Meinung eines Anwalts: http://www.frag-einen-anwalt.de/Differenzgeschaefte-mit-Bitcoins---f273826.html Ich verstehe das so, daß man es genau wie andere private Veräußerungsgeschäfte berechnen kann, nur daß man evtl. ansonsten noch die Zinsen als Kosten absetzen könnte. Das finde ich aber erstmal nicht so entscheidend.
Klasse, vielen Dank für den Hinweis! Der Einschätzung des RA kann man ja durchaus folgen. Ich schaue mal, wie ich das in der Software umgesetzt bekomme.