Stimmt nicht ganz, kommt drauf an, ob Stammaktien oder Vorzugsaktien.
Hast recht... nicht ganz ;-)
Nach § 140 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG) müssen stimmrechtslose Vorzugsaktien mit Ausnahme des Stimmrechts die gleichen Rechte wie Stammaktien gewähren.
Was ist denn deiner Meinung nach die Alternative zu Aktien?
Wenn diese keinerlei Vorteile mehr bieten?