Ein Teil Deines Claims wurde abgelehnt.
Wenn Du mit diesem Teil einverstanden bist musst Du nichts machen.
Wenn Du nicht einverstanden bist und sagts, 'nein mein ganzer Claim oder ein größerer Teil dessen der bereits vom Insolvenzverwalter akzeptiert wurde steht mir zu' - der Insolvenzverwalter hat zuviel meines Claims abgelehnt musst Du das beim
Tokyo District Court
also beim japanischen Gericht und natürlich in japanischer Sprache auf japanischen Unterlagen einreichen.
Und auch jeder Antrag / Jede Person einzeln (also Massen/Listen werden nicht akzeptiert)
Dazu hat Kraken eine Hilfe geschickt. Templates und eine kleine Anleitung.
Das musst Du dann selbst einreichen.
Ist nur eine Hilfe seitens Kraken da sie viele E-Mails diesbezüglich erhalten haben.
Stell Dir vor Du hast was vor einem deutschen Gericht.
Denkst Du, Du kannst hier Unterlagen in Russisch, Hebräisch oder Suaheli einreichen?
Nein muss Deutsch sein. Nichtmal Englisch wird akzeptiert.
Die Gerichtssprache ist deutsch (§ 184 GVG).