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Topic
Board Trading und Spekulation
Re: Der Aktuelle Kursverlauf
by
twbt
on 20/06/2016, 21:05:33 UTC
Das würde ich mal ganz vorsichtig (ohne fundiertes Wissen) bezweifeln. Aber vielleicht kann ja jemand Klarheit bieten. Ansonsten muss ich bis zur Auskunft vom FA warten. Bzg. am Ende kommt es ja aufs Selbe hinaus, ob ich die "Zwischengewinne" versteuere, oder einmal am Ende, wenn ich die BTC in Euro tausche.

Das gehört hier eigentlich nicht so wirklich hin, aber: Cryptocoins sind aus Sicht der Finanzbehörden private Wirtschaftsgüter (wie z.B. auch Gold ein privates Wirtschaftsgut darstellt). Ein Tausch solcher Güter (innerhalb der einjährigen Haltefrist) ist aus Einkommenssteuersicht ein wechselseitiges Anschaffungs- und Veräußerungsgeschäft zum sog. gemeinen Wert des veräußerten Wirtschaftsgutes. Schau mal § 6 Abs. (6) EStG

Wird ein einzelnes Wirtschaftsgut im Wege des Tausches übertragen, bemessen sich die Anschaffungskosten nach dem gemeinen Wert des hingegebenen Wirtschaftsguts.

Dazu dann die Regelungen § 23:

Private Veräußerungsgeschäfte (§ 22 Nummer 2) sind [...] Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt.

Die Diskussion hier ersetzt aber sicher nicht den Gang zum Steuerberater bzw. die Abstimmung mit dem jeweiligen Finanzamt.