Naja die Sache wurde juristisch seit den 2000er Jahren schon ein paar mal durchgekaut. Das Ghostwriting ist nicht illegal. Das es hier ein moralisches Problem gibt will ich gar nicht abstreiten. Das Abgeben von nicht selbst geschriebenen Arbeiten widerspricht dem Hochschulrecht. Deshalb sollte man die Arbeit eines Ghostwriters auch nicht einfach 1:1 abgeben. Das liegt allerdings dann in der Verantwortung des Kunden.
Ich biete hier eine Leistung an, die ich gut kann. Ich schreibe wissenschaftliche Texte. Dafür habe ich ein Talent und deshalb würde ich damit gerne Geld verdienen
Was mit meinen Texten passiert, steht außerhalb meiner Reichweite
Übrigens ist es in der Wissenschaft durchaus üblich Ghostwriter für Publilationen zu engagieren. Wenn jemand jahrelang ein Forschungsprojekt leitet, Statistiken auswertet und Kohorten analysiert, aber blöderweise keinen anständigen Journal-tauglichen Text schreiben kann, ist dieser weg ein durchaus gangbarer