Hat jemand neue Erkenntnisse?
Ich habe hier Bitcoins liegen die älter als ein Jahr sind. Wenn ich vor über einem Jahr eine Fremdwährung, Sammlermünzen oder ein Oldtimer gekauft hätte und jetzt mit Gewinn verkaufen würde, bräuchte ich (da außerhalb Spekulationsfrist 1 Jahr) keine Steuern zahlen. Anders ist das seit 2009 bei Wertpapieren.
Ein Wertpapier ist eine Urkunde, die ein privates Recht in der Weise verbrieft, dass das Recht aus der Urkunde gegenüber dem Schuldner nur geltend gemacht werden kann wenn der Inhaber der Urkunde diese dem Schuldner vorlegt.
Bei Bitcoins gibt es aber keinen Schuldner und auch keine zentrale Stelle um ein Recht geltend zu machen. Nach meiner Auffassung sind Bitcoins eine Fremdwährung oder einfach nur Sammlermünzen. Nur was mache ich, wenn ich jetzt meine Bitcoins mit Gewinn verkaufe und in 5 Jahren ein Gericht die Bitcoins als Wertpapier einstuft und ich mich im Nachhinein strafbar gemacht habe? Ich zahle gerne Steuern die ich zahlen muss. Aber nach meiner jetzigen Auffassung sind Spekulationsgewinne aus Bitcoins nach einem Jahr steuerfrei da sie unter "anderen Wirtschaftsgütern" zählen. Für mehr Rechtssicherheit wäre ich sehr dankbar.