Sachwerte müssen nicht physikalisch greifbare Gegenstände sein.
Bekannte Bespiele:
- Grundstücke, Erbpachten, ... (also Eigentumsrechte)
- Softwarelizenzen, ... (also Nutzungsrechte)
- Projektrechte, Genehmigungen oder Zuschläge (NDA's, Realisierungsrechte, Baurechte, erhaltene Zuschläge aus Ausschreibungen, ...)
- Aufträge (zum Beispiel man gründet eine AG und bringt einen lukrativen Auftrag mit ein)
- Dienstleistungen (zum Beispiel Consulting, Ausarbeitung des Businessplans, ...)
"Sachwerte" sind also "Dinge, die man in Euro umrechnet und einbringt". Dabei ist es an sich egal ob es ein Traktor ist oder eine Erbpacht.
--
Welche andere Jurisdiktion schwebt dir vor?
Grüße
Andreas