Ob und wie Kursgewinne versteuert werden wenn die Bitcoins nicht in Euro getauscht werden sondern nur gegen Waren eingetauscht werden konnte ich bisher nicht in Erfahrung bringen.
Ich vermute dann das funktioniert wie bei jedem anderen Tauschgeschäft.
Also wenn du ein Auto gegen 10 Fahrräder tauscht, oder so.
Das Finanzamt will da eventuell Umsatzsteuer sehen wenn du das gewerblich machst. Natürlich in Euro zu zahlen.
So wird es wohl in der Bitcoin Szene auch gehandhabt. Ein Autohändler der Autos gegen Bitcoins verkauft verrechnet die Bitcoins in Euro und versteuert es ganz normal als hätte er das Auto gegen Euro verkauft. Aber wie sieht es auf der anderen Seite aus? Ich bin Privatmann der Bitcoins günstig erworben hat und möchte mir jetzt ein Auto von kaufen. Wenn Bitcoin eine Fremdwährung wäre, müsste ich die Wertsteigerung nicht versteuern da ich die Bitcoins ja in keine andere Währung zurück tausche.
http://www.steuertipps.de/lexikon/f/fremdwaehrungsguthaben :
Fremdwährungsguthaben
Kursgewinne, die sich durch eine Anlage in ausländischer Währung ergeben, sind nur dann steuerbar, wenn das Fremdwährungsguthaben innerhalb der Veräußerungsfrist (Spekulationsfrist) in eine andere Währung getauscht wird (§ 32d EStG).
Ein Umtausch liegt allerdings nicht vor, wenn das Fremdwährungsguthaben in derselben Währung wieder angelegt wird.
Wurde ein Kursgewinn durch einen Umtausch von Fremdwährungen (Devisengeschäfte) erzielt, so unterliegt der Gewinn der Abgeltungsteuer.
Es wird Zeit, dass ein Staat auf dieser Welt Bitcoins als offizielle Währung anerkennt. Damit wäre Bitcoin eine Fremdwährung und wir hätten mehr Rechtssicherheit.