Würde ich nicht machen. Wenn die etwas sehen wollen, dann werden sie sich schon melden.
Klar alles in Schritten. Zuerst nur die Aussage, dann wenn nötig Nachweise. Die Frage ist nur, ob eine extreme Salamitaktik a la Wulff nicht erst recht die detektivische Ader des Amtes reizt.
Nein, keine Salamitaktik. Eine Übersicht auf hohem Abstraktionslevel, die konsistent durch Eigenbelege und notfalls auch durch offizielle Belege (oder die Sicherheit, dass es keine ofiziellen Belege geben wird da eine ausländische Firma - MtGox - niemals das Amt beliefern wird) gestützt wird.
Der Verzicht auf unnötige Details könnte erst mal "dumme Ideen" seitens des Amtes verhindern.
Ich habe jetzt nochmal die Bitcoin-Konten gecheckt. Dort gibt es unter Einbeziehung von BTC Einbuchungen von aussen (Behauptung: Alles BTC, die schon älter als ein Jahr sind) keine Trades, die die 1 Jahres Regel nach FIFO verletzen. Bzw. nur Verlusttrades um die 2013/2014 Jahreswende. Es gibt einige BTC Einbuchungen von Aussen, aber das hat in der Tat mit BTC aus mittlerweile toten Börsen zu tun.
Bei toten Börsen wird es keine Belege mehr geben, also wird man hier wohl mit Deiner Darstellung der Dinge leben müssen. Gut für Dich.
Aber selbst hier könnte das Amt nachhaken und zumindest nach einem Beweis fragen, dass man tatsächlich Geld an diese Börsen überwiesen hat, um dort BTC zu kaufen.
Ausländische (tote) Börsenbetreiber beantworten solche Fragen eher nicht, ausserdem fragt das Amt nicht nach. Ausserdem taucht eine Ladungsfähige Anschrift wohl kaum in Deinen Kontoauszügen auf.
Du machst es dir ein bisschen einfach. Wenn du in Deutschland Geld ausgeben willst, geht das fast nur über ein Girokonto und einen Geldautomaten.
Ich bestehe meistens auf Barzahlung. Barabhebung und Geldautomat ist praktisch nicht nachvollziehbar. Ich habe letztes Jahr viel Geld in Bar bei meiner Bank abgehoben und dieses in BTC umgetauscht. In meinem Kontoauszug wirst Du trotzdem nur die Barabhebung finden und keine Verbindung zu Bitcoin. Allerdings gibt es von früher her noch Überweisungen an MtGox. Dafür kann ich eine plausible Erklärung liefern und wer es nicht glaubt, soll mir eben das Gegenteil nachweisen.
Die Diskussion, ob ich damit gekaufte Dinge durch den Wertanstieg als Vorteil versteuern müsste, erspare ich mir. Fairerweise muss ich sagen, der Diskussion beim Umtausch in Euro entgehe ich dadurch, dass ich keine Bitcoin in Euro tausche.

Aber selbst mit dem Konto ist nur der Geldausgang und der Geldeingang sichtbar. Ob das zu einem Trade auf der Börse geführt hat oder zu massiven Day-Trading kann im Inland keiner sagen oder herausbekommen - ausser der ausländische Börsenbetreiber verkauft Deine Daten. Wenn dort nichts steuerlich relevantes passiert ist, umso besser. Deshalb muss man trotzdem nicht freiwillig die nächsten Jahre investieren, um das einem Sachbearbeiter klar zu machen. Merke: Keine gute Tat bleibt ungestraft.
