Der worst-case wird nicht so richtig klar. Das Post vom Finanzamt meist worse ist, ist klar. Unklar ist, was genau der case ist.
Du musstest also als noch gemeldeter Freiberufler eine Steuererklärung abgeben und hast die Einkünfte mit 0,- angegeben.
Das Finanzamt soll jeden Steuerfall auf Schlüssigkeit prüfen. Die Schlüssigkeitsprüfung ist mittlerweile Bestandteil des Riskikomanagementsystems, nach dem Steuerfälle entsprechend der Bedeutung und der Schlüssigkeit geprüft werden oder eben auch nicht.
Ein Einkommen unterhalb des zum Lebensunterhalt erforderlichen Bedarfs ist nur unter bestimmten Voraussetzungen schlüssig (Kinder, Student, nachgewiesener Unterhalt durch Dritte, Sozialleistungen etc.) Im Zweifel wird das Finanzamt nachfragen, woraus der Lebensunterhalt bestritten wurde. Im ersten Schritt wird das eine reine Bitte um Erläuterung sein. Je nach Schlüssigkeit der Antwort wird das Finanzamt weitere Nachweise fordern.
Ist der Fiskus mit der Antwort zufrieden, passiert gar nichts. Es ergeht ein Steuerbescheid entsprechend der Steuererklärung. Ggf. ergeht der Bescheid vorläufig oder unter dem Vorbehalt der Nachprüfung.
Ist das Finanzamt nicht zufrieden, wird es weiter fragen und prüfen. Gelingt der Herkunftsnachweis für die zum Lebensunterhalt erforderlichen Mittel nicht, kann mehreres passieren:
Zum einen darf das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen, da Zweifel an der Richtigkeit/Vollständigkeit der Steuererklärung bestehen. Hiergegen ist natürlich ein Einspruch möglich. Die Hinnahme einer zu niedrigen Schätzung ist übrigens eine Straftat.
Bei erheblichen Zweifeln kann das Finanzamt auch intensiver ermitteln und die Betriebsprüfung oder Steuerfahndung einschalten. Wie wirbt die Steufa Münster so schön "Wir machen auch Hausbesuche" oder "Wir geben Ihrem Schwarzgeld ein Zuhause" (Nebst Hinterziehungszinsen und Geldstrafe).
Im worst-case gibt es abhängig vom Stand der finanzamtlichen Nachprüfungen mehrere Optionen:
Vorab ist eine Bestandskontrolle des richtigen Sachverhalts und der möglichen Risiken fällig. Intern ist zu prüfen, ob die Steuererklärungen der Vergangenheit richtig waren. Gab es aus den Coins nun steuerpflichtiges Einkommen oder nicht?
Ohne Einkommen muss man dem Finanzamt nur die steuerfreien Einkünfte erklären.
Folge: Keine Steuer und Ruhe vor dem Finanzamt
Mit falsch erklärtem Einkommen ist über die "Berichtigung" der Steuererklärungen bzw. sogar über eine strafbefreiende Selbstanzeige nachzudenken. Die verworrene Rechtslage bei Steuer&Bitcoin erleichtert die Darstellung eines dummen Irrtums, der aber noch nicht grob fahrlässig und schon gar keine absichtliche Steuerhinterhiehung ist.
Folge: Nachzahlung mit Zinsen, aber kein Stafverfahren
Wer hart gesotten ist, kann auch bei nicht erklärten steuerpflichtigen Einkünften versuchen, die Sache auszusitzen. Das ist strafbar. Wer nicht Häuptling eines großen Sportvereins ist, sollte die Variante nochmals überdenken.
Folge:??
Viel Spass bei der Bestandsaufnahme.