dann könnte er immer noch sagen, er hätte die BTC vor einigen Jahren gekauft und dann wieder verkauft.
so einfach ist das in Deutschland nicht. Unser Rechtsstaat mag vielleicht noch bei Strafgerichtsprozessen halbwegs funktionieren. Aber auch da gibt es ein paar bedauernswerte Kreaturen, die Du mal fragen könntest, was "in dubio pro reo" bedeutet. Zum Beispiel sitzt Werner Mazurek lebenslänglich im Knast, obwohl er vehement abstreitet, Ursula Herrmann ermordet zu haben. Es gibt auch keinen einzigen Beweis, der für seine Schuld spricht, ganz im Gegenteil überwiegen die Anscheinsbeweise, die für seine Unschuld sprechen. Genauso ergeht es Benedikt Todt, der angeblich seine Tante erschlagen haben soll. Auch er sitzt schon seit ungefähr 10 Jahren im Knast und bestreitet die Tat. Übrigens wurde bei den beiden Leichen die identische DNA eines möglichen Täters gefunden, der bis heute nicht identifiziert werden konnte. Aber die Justiz hat einen Schuldigen gebraucht.
Beim Finanzamt aber gelten normale rechtsstaatliche Grundsätze überhaupt nicht - ganz im Gegenteil. Hier muß der Bürger seine Unschuld beweisen. Das ist im deutschen Verwaltungsrecht implementiert und funktioniert so: Das Finanzamt behauptet einfach, die Bitcoins hast Du innerhalb des vergangenen Jahres erworben und somit musst Du sie versteuern. Dann musst Du beweisen, dass Du sie schon länger als ein Jahr hast. Kannst Du den Beweis nicht erbringen, musst Du zahlen. So einfach ist das.