Du kannst das ja gerne in einem behördlich sanktionierten Dokument detailliert hier darlegen.
Aber bitte in dreifacher Ausführung, doppelt gestempelt und nicht das Formular 137b vergessen!
Ich möchte auch anmerken das ich bei solchen Angeboten eher skeptisch bin. Und das er das Szene-Wort "carden" kennt ist auch nicht gerade Vertrauenswürdig. Allerdings gibt es hunderte andere Szenarien in denen er an legale Gutscheincodes gekommen sein kann z.B. durchs auscashen von FPP bei Pokerstars.
Von daher möchte ich an die auch unter Trump geltende Unschuldsvermutung erinnern.