Gutscheine haben grundsätzlich eine Gültigkeit von 30 Jahren.
Hast Du dafür eine Quelle?
Das ist die lange zivilrechtliche Verjährungsfrist. Ob die Befristung eines Gutscheins rechtens ist, entscheidet im Zweifelsfall ein Gericht. Doch je kürzer die Frist desto schwerwiegender müssen die Gründe dafür sein.