Einen Gutschein mit einem hohen Rabatt zu kaufen ist nicht äquivalent dazu sich wissentlich zu bereichern.
Wenn der Käufer der Gutscheine diese jedoch im großen Stil weiter verkaufen würde - dann käme dieser Faktor ins Spiel.
Auslegungssache. Streng genommen ist das Verwenden eines Rabattcoupons eine Bereicherung auf Kosten der Anderen, jedenfalls die Intention.
Deshalb
liebe ich das deutsche Recht, es kann von Fall zu Fall richtig lustig ausgelegt werden. Je teurer der Anwalt und bekannter man ist, desto gleicher ist man auch vorm Gesetz...
Hören wir eigentlich noch was vom Threadersteller?