Liebe Leute, da ich davon ausgehe, dass es hier einige interessiert, veröffentliche ich die Antwort des Münchener Finanzamts auf eine Anfrage von mir.
Dies war der Text der Anfrage:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe Anfang des Jahres Bitcoins (eine digitale, dezentrale Währung, siehe auch Wikipedia) gekauft und überlege, diese demnächst wieder zu verkaufen. Die dabei erzielten Gewinne werden voraussichtlich meinen Steuerfreibetrag von 801 übersteigen. Ich möchte gerne wissen, wie ich diese Gewinne versteuern muss. Ich denke nicht, dass es hierzu eine eindeutige gesetzliche Grundlage gibt. Falls doch weisen Sie mich doch bitte auf die Vorschrift hin, die Anwendung findet.
Vielen Dank"
Hier die (nur um die Formalien gekürzte) Antwort:

Hier das genannte BMF-Schreiben (auf Seite 16 ist Rz. 38):
http://goo.gl/r9KonUnd hier das BFH-Urteil:
http://goo.gl/XQTXuZum Bundesteuerblatt habe ich keinen Zugang. Vielleicht hat jemand von Euch die Möglichkeit den Auszug zu posten?
Ich freue mich über Kommentare oder Anmerkungen.
Levino
Update 1: Ich habe mit dem Finanzbeamten gesprochen. Ich kann diese Klärung anstoßen, muss aber meine eigene rechtliche Einschätzung ziemlich genau erstellen. Das geht wohl eher nur mit einem Steuerberater. Weil sich meine Gewinne jetzt aber noch in Grenzen halten, werde ich keinen beauftragen. Ich werde die andere Variante vorziehen: Ich gebe in meiner Steuererklärung für 2013 die Gewinne als Spekulationsgewinne an und versteuere diese mit der Abschlagsteuer. Dann muss das Finanzamt das prüfen und gegebenenfalls rechtfertigen, wieso sie davon abweichen wollen. Damit erzeuge ich kostenlos eine Prüfung, auch wenn es noch etwas länger dauert.