Ich freue mich über Kommentare oder Anmerkungen.
Bitcoin sind definitiv keine Fremdwährung. Also bleibt nur noch "privates Veräußerungsgeschäft", und dann sind die Gewinne nach einem Jahr steuerfrei.
Das ist auch die (mündliche) Auskunft meiner Steuerberaterin. Sie meint, es gäbe keine andere Regelung, die ihrer Meinung nach passen könnte.
Gruß, Mauline
Das ist wirklich interessant.
Ein paar Fragen, welche mich in diesem Zusammenhang beschäftigen:
Angenommen ich erzeuge selbst Bitcoins durch Mining. Wann gilt die Jahresfrist als abgeschlossen?
Der Zeitpunkt an dem die Bitcoin Transaktion auf meinem Konto eingeht oder aber der Zeitpunkt an dem ich Mining Hardware gekauft habe?
Mein Kapitaleinsatz war ja mehr oder weniger die Hardware, somit wäre der damit eingehende Kapitalertrag 1 Jahr nach Anschaffung steuerfrei?