Hallo,
@Momimaus:
Bei der Spekfrist in BeneLux muss ich passen, rate aber zur Vorsicht.
Der Begriff der Spekfrist taucht z. B. im Zusammenhang mit deutschen Einkunftsart "Sonstige Einkünfte" auf.
Die Einkunftsart für gleiche Tätigkeiten regeln die Staaten unterschiedlich. Es ist nicht gesagt, dass der Verkauf von (alt)coins in anderen Staaten nicht wie Kapitalvermögen oder Gewerbeeinkünfte besteuert wird. Es ist also erst die Einkunftsart zu prüfen, dann der ggf. zeitabhäng steuerpflichtige Ertrag.
Habt Spass