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Board Trading und Spekulation
Re: Anycoin Direct: Schnell und einfach Bitcoin/Altcoin kaufen und verkaufen
by
Visi0n4ry
on 26/03/2017, 09:54:12 UTC

Ich möchte keine Details nennen weil ich mich vor Schadensersatzklagen der Betreiber schützen möchte.

Wenn ich hier irgendetwas behaupte das ich im Klagefall nicht zu 100% beweisen kann verliere ich nämlich noch mehr Geld - und darauf kann ich verzichten.


Sehr vorausschauend. Recht hast du natürlich. Demnach scheinst du also zumindest beweisen zu können, dass anycoin unseriös und unkooperativ ist. Das ist doch schonmal was, auch wenn uns der Beweis nicht zugänglich ist.

Da du allerdings im anderen Thread meintest, dass du einiges an Geld verloren hättest, stellt sich mir eher die Frage, ob du das Rechtlich verfolgst bzw. ob du das bereits getan hast.

Da ich in deutschland sitze und anycoindirect in den Niederlanden ist eine Strafverfolgung nur sehr schwer möglich - zudem gelten die Niederländischen Gesetze die ich leider nicht gut genug kenne.
Ich kann den Ausfall verschmerzen und möchte einfach nur meine Erfahrungen teilen, damit nicht noch weitere Leute in die Falle tappen.

Von Strafverfolgung war auch eher weniger die Rede Wink

Aber gut, wenn du meinst, dass es sich nicht lohnt, dann ist das so. Je nach Betrag kann es meiner Meinung nach allerdings nicht schaden sich eine erste Meinung von einem Anwalt zu holen. Wie gesagt, ich weiß nicht um wieviel es geht, aber so ne erste Meinung kostet meist nicht mehr als 200€, womit es sich meiner Meinung nach schon bei einem sehr gerinfen vierstelligen betrag lohnen würde.
Aber gut, wenn du damit abgeschlossen hast und dennoch gut schlafen kannst, dann hast du so wenigstens deine Ruhe. Kann natürlich auch von Vorteil sein.

Als deutscher Kunde, kannst du mit deutschem Gerichtsstand klagen, dann gilt deutsches Recht. Darüber hinaus kannst du im Land der Ansässigkeit des Unternehmens Klagen, sowie in jedem Anderem Land auf dessen Recht auch nur teile der AGB beruhen. Bsp.: In den AGB befinden sich Punkte die nach Irischen, oder Französischen Recht verfasst sind, so ist dies zulässig, wenn ausdrücklich genannt wird dass in den AGB Punkte nach dem Recht der jeweiligen Länder verfasst sind. Klagt der Kunde nun in Frankreich, werden die gesamten AGB, nicht nur der nach französischem Recht verfasste Punkt, nach französischem Recht verhandelt. Fakt ist, es gelten mit nichten Niederländische Gesetze.