Hallo,
das klingt nach dem Verbrauch von Überschsstrom aus einer Biogasanlage/BHKW. Kostet dann aber Umsatzsteuer nach dem Marktpreis des Stroms.
Die Tätigkeit würde ich sicherheitshalber seeehr deutlich von den landwirtschaftlichen Einkünften trennen.
Die Einkunftsart ist rechtlich unklar und hängt stark vom Außenauftritt ab.
Wenn möglich, sollte das Ganze dem Finanzamt als Einkunftsart "sonstige Einkünfte" erklärt werden. Mit der Erklärung kann es keine böse Tat mehr sein. Ein Streit über die Einkunftsart ist bei selbständiger/freiberuflicher Tätigkeit Alltagsgeschäft bei FA und Stadt. Dafür gibt es keine Strafe.
Erfolgreiches Minen