also um es kurz zu machen :-) Ich hatte das gleiche vor. Mein Steuerberater meinte, dass die reine Auszahlung kein Problem wäre. Was du aber in deinen Berechnungen nicht vergessen darfst ist unsere geliebte Steuer. Die wird soviel deines Ertrages fressen, dass es sich kaum lohnen wird.
Du musst bei sowas mit Sicherheit ein Gewerbe eröffnen, da du etwas produzierst mit Gewinnabsicht:
Gewinnerzielungsabsicht
Gewinnerzielungsabsicht ist ein wesentliches Kriterium bei einer
gewerblichen Tätigkeit,
freiberuflichen sowie einer selbstständigen Tätigkeit,
land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit
Vermietungs- und Verpachtungstätigkeit.
Mangels Gewinnerzielungsabsicht kann eine Liebhaberei vorliegen. Liebhaberei wird von der Finanzverwaltung angenommen, wenn der Steuerpflichtige eine Tätigkeit ohne Gewinnerzielungsabsicht ausübt.
Bei einer vorübergehenden Erzielung von Verlusten liegt noch keine Liebhaberei vor, falls die Tätigkeit auf Dauer zu positiven Einkünften führen kann. Auch wenn die unternehmerische Tätigkeit nach längeren Anlaufverlusten schließlich eingestellt wird, liegt noch keine Liebhaberei vor.