Um die Auszahlungen (die ja per bitcoin stattfinden) steuerlich als Betriebsausgabe geltend zu machen, braucht es eine Rechnung bzw. Gutschrift auf der Name und Adresse des Zahlungsempfängers enthalten sein müssen.
Das ist bei Faucets in der Regel nicht gegeben.
Beispiel:
Man erwirtschaftet 100 durch entsprechende Werbeverträge.
Den Usern schickt man 80 dieser Einnahmen als Vergütung.
Bleibt ein Gewinn von 20 .
Unter normalen Umständen müsste man nur diese 20 Euro versteuern. Nehmen wir mal einen Steuersatz von 25 % an, blieben nach Steuern noch 15 Euro Gewinn übrig.
Da das Finanzamt anonyme Zahlungen von Bitcoin "inx Nirvana" aber nicht als Betriebsausgabe akzeptiert, müssen die vollen 100 versteuert werden.
Bei einem Steuersatz von 25% entspräche dies 25 Steuern. Zahlt man den Usern dann noch die versprochenen 80 aus, steht man mit einem Verlust von 5 da.