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Board Deutsch (German)
Re: Rechtliche Lage in Deutschland zu Faucets
by
iudica
on 07/04/2017, 06:04:57 UTC

Um den zu versteuernden Gewinn kleiner zu rechnen, muss man nachweisen wodurch der Gewinn kleiner wurde.

Das stimmt, aber das bedeutet noch nicht, dass ich eine Rechnung mit Namen und Anschrift bräuchte. Das Eisverkäuferbeispiel hinkt, aber wenn ich eine Fahrkarte ziehe und bar bezahle, steht auch nicht mein Name und meine Anschrift darauf und dennoch kann ich es als Ausgaben absetzen.

Ich habe allerdings einen Beleg. Dieser ist aber auch nur ein Indiz, das irgendjemand irgendwann dieses mal erworben hat.

Quote
Barauszahlungen/Bitcoinüberweisungen ohne Nachweis an wen es ging werden da nicht akzeptiert.

Wenn wir Besonderheiten weglassen (z.B. AStG) dann hat die formell fehlerfreie Buchhaltung als erstes einmal Beweiskraft. Mich würde jetzt interessieren, woher Du die Nachweispflicht nimmst.