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Board Altcoins (Deutsch)
Re: Steuer auf Altcoins - Kompakte Einschätzung?
by
Gandalf86
on 23/04/2017, 09:56:36 UTC
Wie ich das jetzt verstanden habe , muss jede Gewinnrealisierung versteuert werden. Also bei BTC zu Altcoin und Altcoin zu BTC innerhalb eines Jahres wird mit dem Eurowert der Transaktion gerechnet.

Dazu ist mir ein Beispiel eingefallen, was für mich nicht wirklich Sinn ergibt:

Zur Vereinfachung nehmen wir einen Spitzensteuersatz von 50% an.

Btc Preis: 1000 Euro

Person A kauft mit 1 Bitcoin Altcoins und verkauft 1 Woche später die Altcoins für 1,5 Bitcoin. Bitcoin Preis ist in dieser Zeit ungefähr gleich geblieben.

Nun gibt es also einen Gewinn von 0,5 BTC, der 500 Euro entsprechen würde. Also betragen die Steuern 250 Euro in diesem Kalenderjahr?

Person A verkauft die 1,5 Btc jedoch nicht und hält sie weitere 2 Jahre und verkauft sie dann. Der Btc Preis halbiert sich in dieser Zeit auf 500 Euro.

Also sind die 1,5 Btc bei Veräußerung zu Euro, 750 Euro Wert. Minus der gezahlten Steuern, hat Person A effektiv 500 Euro übrig. Genau so viel als hätte er 1 Btc veräußert und nie mit Altcoins gehandelt.

Noch extremer:

Der Btc geht den Bach runter, und ist nach den 2 Jahren 0 Euro wert. Person A hat also keinen Gegenwert mehr zu dem er veräußern kann und muss trotzdem in dem Jahr des BTC Altcointausches 250 Euro Steuern zahlen? Effektiv also -250 Euro. Hätte er nur 1 Btc gehalten wären es halt jetzt 0 Euro. Trotz mehr Bitcoin hat Person A weniger Euro am Ende.

Wo ist mein Denkfehler? Ich kann mir nicht vorstellen, dass so etwas gängige Praxis werden soll? Auf welche Realisation wird sich berufen, wenn diese von Btc zu Euro nich stattgefunden hat? Auf eine, wir tun so als wäre es passiert, Hauptsache wir haben den Euro als Referenz? Gibt es dazu eine gesetzliche Grundlage?

Es ist ja vielleicht so, dass die Leute hier erwarten, dass der Bitcoin in Zukunft steigt und dieses Beispiel nicht so relevant ist. Aber sicher ist hier garnichts. So wie das Finanzamt sagt, es handele sich um eine hochspekulative Anlage, kann der letzte Fall tatsächlich eintreten.


Ja, das Absurde entsteht meiner laienhaften Meinung dadurch, dass man bei Währungshandel nie wirklich sagen kann, wann eine Gewinn-"Realisierung" stattgefunden hat, da ja das Kaufen von Währung A gleichzeitig das Verkaufen von Währung B bedeutet. Kompliziert wird es zusätzlich dadurch, dass z.B. Bitcoin als halbwegs offizielle Währung gesehen werden kann, kleinere Altcoins dagegen eher als virtueller Sachwert?

Grundsätzlich wird natürlich nur der tatsächliche Gewinn versteuert, der Preisverfall innerhalb des zu betrachtenden Zeitraums mit eingeschlossen. Die Finanzämter schauen sicherlich nur auf den Gewinn in Fiat, d.h. wenn du am Ende keinen Gewinn in Fiat gemacht hast, musst du auch nichts versteuern. Z.B. Du startest mit 500€, und verkaufst nach 2 Jahren hin- und her-Gehandel deine Bitcoins für 750€, dann müsstest du 250€ Gewinn versteuern, also bei einem Steuersatz von 50% müsstest du 125€ abgeben. Es sei denn, du kannst nachweisen, dass du einen Altcoin, der dir Gewinn eingebracht hat, für länger als 1 Jahr gehalten hast, dann könntest du diesen Anteil steuerfrei behalten. So ist zumindest mein Verständnis des ganzen bisher.