---- genau das ist das Problem, ---- allerdings können die Finanzbehörden bis zu 10 Jahren (

) eine Rückberechnung durchführen ??
[/quote]
Das ist vermutlich richtig. Und damit müsste ich leben. Aber mir kann keiner unterstellen, ich hätte absichtlich Steuern hinterziehen wollen, solange ich auf den Schriftverkehr verweisen kann.