Antwort vom "Bundeszentralamt für Steuern":

Sehr geehrter ***,
Ihre Anfrage kann ich keinem Aufgabenbereich des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) zuordnen. Zu dem angefragten Thema kann Ihnen daher - mangels entsprechender Kenntnisse - keine Auskunft erteilt werden.
Informationen über die Aufgaben des BZSt, die in § 5 Finanzverwaltungsgesetz abschließend aufgeführt sind, finden Sie auf der Internetseite:
www.bzst.de.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Steuerliches Info-Center
Bundeszentralamt für Steuern
An der Küppe 1
53225 Bonn"