gerade mit dem Finanzamt telefoniert :-)
Thematik ist bekannt. (schon witzig mit den Leuten mit denen ich sonst nur betrieblich zu tun habe über Bitcoin zu sprechen...

)
Es ist so wie angenommen....
- Gewinn aus privatem Veräusserungsgeschaft ist außerhalb der Haltefrist von 1 Jahr steuerfrei.
- Fifo kann angewandt werden, ist aber keine Pflicht... allerdings muss man sich auf ein Verfahren festlegen und kann nicht jedes Jahr steueroptimiert umstellen.- Das ganze muss dem Finanzamt nicht gemeldet werden, hat aber nur Vorteile da somit eine sachdienliche Auflistung besteht die das Finanzamt quasi abnickt.
- Im Fall ein Prüfung kann man dann ganz einfach diese Aufstellung hernehmen und damit alles erklären.
TipTop...
nun könnt ihr die 10k gerne in Angriff nehmen

Danke für die Info.
Ist das Fifo-Verfahren Steuerlich nicht immer eher ungünstig? Ich dachte bisher, es
angewandt werden. Lifo wäre für BTC hodler die ab und zu traden deutlich besser geeignet.