ja sicher, der Steuerberater hat recht. Das wurde in diesem und anderen Foren aber auch schon tausend mal besprochen. Haltefrist heißt eben Haltefrist. Da steht nirgends was von kleinen Einnahmen. Ich mache es so, dass ich mir nur dann irgendwelche Sachen (Haus, Auto oder Flugzeug) kaufe, wenn der Coin wirklich ein Jahr still auf meiner Wallet gelegen hat, und ich das auch beweisen kann. In Deinem Fall hätte ich die NEMs nicht verkauft, sondern in Bitcoin getauscht, und die erst dann nach einem Jahr verkauft. Das ist zwar auch nicht so ganz korrekt, weil ich natürlich die NEM-Einnahmen in den entsprechenden Jahren trotzdem als Gewinn hätte angeben müssen, aber da wärst Du vermutlich mit Deinen paar Kröten unter allen Freigrenzen geblieben.