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Board Altcoins (Deutsch)
Re: Verlängerung der Haltefrist bei POS-Coins
by
lordoliver
on 07/06/2017, 16:05:08 UTC
ich denke bct_ail hat es hier ganz gut zusammengefasst, wie die Lage ist:
https://bitcointalk.org/index.php?topic=612741.msg19415476#msg19415476

b.) Erhält man erstmalig Zinsen (in der Form von Coins) nach der Haltefrist von einen Jahr, sind diese Erträge als sonstiges Einkommen in der Steuererklärung anzugeben. Das zugrundeliegende Wirtschaftsgut (auf Grund dessen man die Zinsen erhält) ist steuerlich nicht mehr relevant, da die Haltefrist von einem Jahr vorüber ist.

Hm, hier könnte man es sich schön rechnen. Bei NEM gab es am Anfang den NEM-Stake, der ja einer festen Menge an XEM entsprach.
Die Registrierung für NEM und somit der "Kauf" war ja im Januar/Februar 2014, der Release war erst im März 2015. Somit konnte man bis dahin keine Einkünfte damit erzielen.
Allerdings wird das Finanzamt wohl diesen Tausch von NEMStake zu Xem als Transaktion werten, oder?

Ausserdem:
Gilt das ganze mit den 10 Jahren nur/(erst), wenn man das Einkommen generiert hat, oder auch bereits wenn man es theoretisch generieren könnte?