Liegt der Steuerfreibetrag nicht bei 801?
Bei der Kapitalertragsteuer für ledige sind es 801. Zusammenveranlagt 1602.
Gewinne aus privaten Veräußerungsgewinnen bleiben insgesamt steuerfrei, wenn der erzielte Gesamtgewinn im Kalenderjahr weniger als 600 (Freigrenze und kein Freibetrag) betragen hat.