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Board Trading und Spekulation
Re: Der Aktuelle Kursverlauf
by
Mario241077
on 16/06/2017, 13:02:21 UTC
du musst keine Steuern zahlen wenn du Bitcoin als das benutzt was es ist, als Währung!

Das ist leider nicht ganz richtig so. Wenn Du Dir für unter einem Jahr gehaltene BTC etwas kaufst und der Kurs gestiegen ist, gilt das nach meinen Informationen als Gewinnrealisierung und ist somit steuerpflichtig.

quark, wenn du heute Dollar kaufst und damit shopen gehst in den USA und der Dollar aber gestiegen ist, musst du auch keine Gewinnsteuer zahlen.
Die Bafin hat ihn als Verrechnungseinheit (wie alle anderen Währungen) eingestufft, es gilt das gleiche wie für Euro oder Dollar


du setzt ihn nicht als Spekulationojekt ein sonder als Bezahlmethode

Quote
Neuartige Zahlungsmittel werden national und international unterschiedlich bezeichnet. Verwendet werden beispielsweise die Begriffe virtuelle, digitale, alternative oder crypto Währungen, Geld oder Devisen. Beispiele dafür sind Bitcoin, Litecoin oder Ripple.

Die BaFin hat Bitcoins in der Tatbestandsalternative der Rechnungseinheiten gemäß § 1 Absatz 11 Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) rechtlich verbindlich als Finanzinstrumente qualifiziert. Rechnungseinheiten sind mit Devisen vergleichbar, lauten aber nicht auf gesetzliche Zahlungsmittel. Hierunter fallen auch Werteinheiten, die die Funktion von privaten Zahlungsmitteln bei Ringtauschgeschäften haben, sowie jede andere Ersatzwährung, die aufgrund privatrechtlicher Vereinbarungen als Zahlungsmittel in multilateralen Verrechnungskreisen eingesetzt wird.
https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/FinTech/VirtualCurrency/virtual_currency_node.html