Das ist eine ganz schlechte Idee, weil Nachnamesendungen bei der DPAG eine ziemlich unsichere Sache sind. Es kommt oft zu Sendungsverlusten; Manchmal werden die Sendungen ausgeliefert, ohne dass das Geld kassiert wird. Manchmal wird das Geld auch kassiert, bleibt aber unterwegs irgendwo stecken. Dazu kommt noch, dass man die Nachname im Inlandsverkehr nicht mit Einschreiben kombinieren darf. Bei Sendungsverlusten hat man somit keinen Nachweis, dass man die Sendung jemals abgeschickt hat.
Hinzu kommt, dass die Schutzfunktion, die die Nachname bieten soll ad absurdum geführt wird, wenn man dieses Verfahren mit einem Treuhänder kombiniert. Denn ein leeres Bitcoinwallet ist wertlos. Stattdessen könnte man auch eine leere Postkarte verschicken und den Empfänger das Papierwallet selber erstellen lassen.
Wenn einer Angst davor hat, sein Bankkonto zu benutzen (oder er gar keines hat), dann kann er das Geld immernoch per Zahlschein bei der Bank direkt auf das Empfängerkonto einzahlen. Die Post macht ja mit dem Nachnamebetrag auch nichts wesentlich anderes.
Kurz: Vergiss es, es macht keinen Sinn. (Bitte nicht persönlich nehmen)