MiningDie FAQ bezieht sich ausschließlich auf die Fragen von
privaten Minern.
Wer gewerblich mint, sollte einen Steuerberater zu Rate ziehen, so wie wohl die meisten Gewerbetreibenden.
Ist Mining gewerblich?Nein, nicht immer. Mining für den Eigenbedarf, also das Betreiben eines eigenen Rechners zur Herstellung von Bitcoins oder Altcoins für den eigenen Bedarf ist vermutlich nicht gewerblich.
Allerdings unterstellt das Finanzamt die Gewerblichkeit sehr schnell, wenn damit größere Einnahmen erzielt werden.
Kriterien für die Gewerblichkeit:
- Selbständig (nicht freiberuflich)
- Nachhaltig (auf Dauer ausgelegt auf immer und ewig geplant)
- Gewinnerzielungsabsicht
- Außenwirkung
- Nicht sittenwidrig
Es müssen alle Kriterien erfüllt sein, um die Gewerblichkeit zu begründen.
Kann man also gut argumentieren, dass eines oder mehrere Kriterien nicht zutreffen, sollte man sich gegen die Unterstellung des Finanzamts wehren.
Es wird von manchen Steuerberatern auch auf den Unterschied abgestellt, ob Mining im Pool oder Solo betrieben wird. Ich teile diese Auffassung ausdrücklich nicht, und noch sind mir keine Fälle bekannt, in denen das Finanzamt dies überhaupt in seine Erwägungen einbezogen hat.
Ich gebe an dieser Stelle einfach zwei Beispiele für Miner, bei denen sicher deutlich wird, wo der Unterschied liegt.
Alice kauft sich einen kleinen USB-Stick-Miner, schließt diesen an ihren Laptop an und mint ein paar Coins. Irgendwann hat sie keine Lust mehr und schmeißt den USB-Stick weg / verkauft ihn auf Ebay. Alice handelt sicher nicht gewerblich (Pool hin oder her).
Bob mietet eine alte Lagerhalle. Er lässt eine 200kW-Stromleitung verlegen. Er importiert aus Asien 100 Miner. Er stellt 5 Leute an, um die Geräte rund um die Uhr zu überwachen. Er informiert sich ständig über die aktuell profitabelsten Coins und Pools und stellt seine Miner entsprechend ein. Bob handelt sicher gewerblich (ebenfalls Pool hin oder her).
Die meisten Privatleute werden irgendwo zwischen diesen beiden Extremen liegen, aber die Frage, ob man gewerblich mint oder nicht, kann man sich oft selbst beantworten.
Keinesfalls sollte man diese Frage übrigens an den Summen festmachen, die man für's Mining ausgibt. Diese sind irrelevant.
Nur weil man zwei, drei Oldtimer kauft, und mal einen restauriert und mit Gewinn veräußert, macht einen das noch lange nicht zum gewerblichen Oldtimer-Händler (und auch eine Steuer auf den Gewinn fällt nur dann an, wenn man das Auto weniger als 1 Jahr hatte).
Haltefrist beim MiningWer Bitcoins für den Eigenbedarf mint, muss seine Kurs-Gewinne beim Verkauf nicht versteuern.
Da es keinen Anschaffungszeitpunkt gibt, beginnt auch keine Haltefrist zu laufen.
Steuern auf Coins aus Mininga) die geminten Coins sind am Tag der Erzeugung als Einnahmen aus sonstigen Leistungen zu besteuern.
b) die geminten Coins sind nicht steuerbar. Man kann sie in der Steuererklärung nicht angeben, und auch keine Steuern dafür bezahlen.
Besteuerung von Cloud MiningAn sich ist Cloud Mining nicht anders zu behandeln als "normales" Mining. Es gibt allerdings auch (genau einen) Steuerberater, der die Auffassung vertritt, beim Cloud Mining handele es sich um eine Kapitalanlage. Das bedeutet, dass die Coins, welche man erhält, mit 25% Kapitalertragsteuer abgegolten werden. Man schafft dann die Coins zum Wert beim Zufluss an. Es beginnt dann wieder die Haltefrist zu laufen.
POSDa die "Dividenden" beim POS-Staking auch als Belohnung für Mining angesehen werden können (schließlich erfüllt das Staking die selbe Funktion wie "normales" Mining), kann man diese auch einfach wie beim "normalen" Mining steuerlich behandeln.
Umsatzsteuer / MehrwertsteuerDieser Bereich der FAQ richtet sich ausnahmsweise direkt an Gewerbetreibende. Privatpersonen können diesen Teil ignorieren.
Muss ich beim Verkauf von Bitcoins Umsatz-/Mehrwertsteuer abführen?Nein. Dies ist bereits seit 2013 abschließend geklärt. Anders lautende Meldungen in den Medien waren lediglich hysterisches "
Coinmageddon"-Geschrei.
Berechtigt Mining zum Vorsteuerabzug?Vermutlich nicht, da man auch beim Verkauf seiner geminten Coins keine Mehrwertsteuer bezahlt.
Muss man auf Coins aus Mining Umsatzsteuer bezahlen?Auch für die Transaktionsgebühr fällt nach aktueller Auffassung des Finanzministeriums offensichtlich keine Ust. an.
Dies ist (im Detail) umstritten, es ist allerdings unwahrscheinlich, dass sich an dieser Auffassung noch viel ändern wird.
Was ist ein Miner? (ein Leitfaden zur steuerlichen Einordnung) v. 0.01Grundsätzlich sind vier / (fünf) unterschiedliche Arten von Minern zu unterscheiden:
1. Solo-Miner- 1. ist Eigentümer eines Geräts
- 2. betreibt das Gerät in eigenen (auch angemieteten) Räumen
- 3. kümmert sich selbst (ggf. auch über einen Dienstleister) um Wartung und Betrieb
- 4. bezahlt selbst für Strom und Internet (ggf. auch pauschal über ein Rechenzentrum)
- 5. lädt selbsttätig Daten (Aufgaben) aus der Blockchain, verarbeitet diese
- 6. übermittelt selbsttätig einen gefundenen Datensatz (Block), der gewisse Kriterien erfüllt ins Bitcoin-Netzwerk
- 7. erhält die Blockreward, TX-fee, in bestimmten Fällen auch "Gas" aus Smart Contracts
2. Pool-Miner- 1. - 4. wie Solo-Miner
- 5. lädt selbsttätig Daten (Aufgaben) von einem Pool seiner Wahl
- 6. übermittelt selbsttätig einen gefundenen Datensatz (Share), der gewisse Kriterien erfüllt an den Pool
- 7. unterschiedliche Modelle:
- 7. a) PPS & Co.: erhält sofort eine (vorab vertraglich zugesicherte) Vergütung für den Datensatz vom Pool
- 7. b) Proportional / P2Pool: erhält erst, nachdem der Pool einen Block gefunden hat, eine Beteiligung an Blockreward, TX-fee, etc.
Bei
P2Pool gibt es keinen Pool-Betreiber. P2Pool ist dem Bitcoin-Netzwerk vergleichbar organisiert(?).
3. Cloud-Miner- 1. - 4. mietet lediglich Rechenleistung von einem Anbieter
- 5. - 7. unterschiedliche Modelle:
- a) ab hier wie Solo-Miner (in der Praxis kenne ich diesen Fall allerdings nicht)
- b) ab hier wie Pool-Miner (ggf. Pool-Auswahl beschränkt auf Pools des Cloud-Mining-Anbieters)
- c)
- 5. hat keine Wahlfreiheit, welche Coin gemint wird, welcher Pool bedient wird
- 6.
fällt weg - 7. erhält eine (vorab nicht vertraglich zugesicherte) Vergütung für die geleistet Arbeit
4. Ponzi-Miner- 1. - 7. wie Cloud-Miner c)
Echtes Mining findet im Hintergrund nicht statt, der Ponzi-Cloud-Mining-Anbieter täuscht die Aktivitäten lediglich vor.
5. POS-Miner (Proof of Stake)- 1. - 4. hält eine bestimmte Menge Coins im Netzwerk zurück, setzt diese nicht für Zahlungen ein
- 5. - 6.
fallen weg - 7. erhält die Blockreward
Das sogenannte "Staking" bei Proof of Stake erfüllt aus Sicht des Netzwerks die selbe Aufgabe wie das Mining bei POW (Proof of Work), also bei Bitcoin und Co., bei denen Geräte betrieben werden müssen, um zu minen. Dennoch ist "Mining" bisher nicht üblicher Sprachgebrauch, um "Staking" zu beschreiben.
Wichtig: Solo-Miner und Pool-Miner haben die
Wahlfreiheit, jederzeit ganz oder teilweise ins
jeweils andere Modell zu wechseln. D.h. der Solo-Miner kann sich jederzeit einem Pool anschließen,
der Pool-Miner kann jederzeit sein Glück mit Solo-Mining versuchen.
In der Praxis wird es kaum vorkommen, dass jemand gleichzeitig teils Pool- und Solo-Mining betreibt.
Pool-Hopping (also der Wechsel von einem Pool zum anderen) ist allerdings häufig.
Auch gelegentliches Wechseln von Solo zu Pool und umgekehrt kommt vor.
Pool-Betreiber- 1. - 4.
fallen weg - 5. - 7. wie Solo-Miner
- 8. unterschiedliche Payout-Methoden:
- 8. a) PPS & Co.: bezahlt dem Pool-Miner eine (vorab vertraglich zugesicherte) Vergütung für den Datensatz
- 8. b) Proportional: verteilt nach einem (vorab vertraglich zugesicherten) Schlüssel die Erträge
Der lieben Ordnung halber sei darauf hingewiesen, dass "Proportional" wahrscheinlich als ausgestorben gelten kann.