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Board Deutsch (German)
Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
by
qwk
on 25/06/2017, 20:36:01 UTC
Gibt es schon Erfahrungen oder ein Vorgehen wenn man für den Kauf keine Quittung hat? Z.B von MtGox gibts ja nichts mehr, oder die ganzen privat gehandelten gerade in den frühen Tagen des Bitcoin.

Denke das FA wird schon mal fragen. Gerade weil die frühen Holder ja doch einiges an Coins haben könnten.
Wie soll man da beweisen dass man die Coins >1 Jahr hat.
Für den einfachsten Fall, dass man coins länger als ein Jahr z.B. in einer Paperwallet hat, erledigt sich diese Frage eigentlich, da das Nicht-Bewegen der coins Beweis genug sein sollte, die Haltefrist zu belegen.

Eine "Quittung" für den Erwerb braucht es ohnehin nur dann, wenn überhaupt eine Steuerschuld eintritt, weil man erst dann die Differenz aus Einkaufs- und Verkaufspreis versteuern müsste. Überschreitet man aber die Haltefrist nachweislich, gibt es nichts zu versteuern, also auch nichts in der Steuererklärung anzugeben und auch keine Notwendigkeit, den Einkaufspreis zu dokumentieren.

Allenfalls könnte noch das Problem auftreten, dass das Finanzamt die Haltefrist nicht akzeptiert, weil es davon ausgeht, dass die coins nicht erworben wurden, sondern z.B. gemint. Allerdings dürfte das FA dabei selbst in der Beweispflicht sein, wenn es das einfach annimmt(?).