Unser Anwalt hat in dieser Sache eine Anhörungsrüge erhoben und gleichzeitig auch die Besorgnis der Befangenheit bezüglich der beteiligten Senatsmitglieder angebracht da wir von diesem Urteil erst über die Kostenrechnung des Gerichts erfahren haben. Zuvor wurde das Urteil allerdings schon von einer Rundfunkanstalt in einem anderen Prozess als Argumentationsgrundlage missbraucht. Über dieses Verfahren in einem anderen Bundeslandund mit einer anderen Landesrundfunkanstalt wurde unser Anwalt vom Ausgang dieses Verfahrens "informiert". Das ist nicht nur faul das stinkt zum Himmel wenn die Klägerin und deren Anwalt erst über die Kostenrechnung bzw. unbeteiligte Dritte etwas vom Ausgang eines Gerichtsverfahrens mitbekommen.