2. Das FA weiß noch nichts davon. BTC sind pseudonym. Alle Transaktionen sind nachvollziehbar. Wenn man genug Daten und Anknüpfungspunkte hat, wird man durchaus Rückschlüsse auf das Vorhandensein von Vermögen machen können. Und dann darf geschätzt werden ;-)
Genau. Das war ja auch damals bei der Bafög-Rasterfahndung 2003 der Fall. Als ein Datenabgleich mit dem Bundesamt für Finanzen ergeben habe, dass die dort gemeldeten Zinseinkünfte mit der im Bafög-Antrag angegebenen Summe nicht übereinstimmten. Wenn die Behörden erstmal mit den Datenabgleich anfangen, kann es auch rückwirkend ungemütlich werden.